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Umsetzung des Abfallrechts in Betrieben

Grundlagenseminar

Informationen

Kurzbeschreibung:
Bei der Entsorgung, also der Verwertung oder Beseitigung, von gewerblichen Abfällen ist eine Vielzahl von rechtlichen Anforderungen zu beachten. Diese ergeben sich zum einen aus dem weit verzweigten Abfallrecht. Daneben sind beim Umgang mit Abfällen auch andere Rechtsgebiete relevant, zum Beispiel Lager- und Transportvorschriften.
Beschreibung:

Programm:
·      Überblick über die relevanten Vorgaben aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
·      Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen
·      Nachweisführung und Dokumentationspflichten
·      Zwischenlagerung und Transport von Abfällen
·      Organisation der betrieblichen Abfallentsorgung, Verantwortlichkeiten und Sorgfaltspflicht der Abfallerzeuger
·      Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung
·      Vorgaben und Optionen für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Abfallgemische
·      Regelungen für einzelne Abfallfraktionen (Verpackungen, Altholz, Elektrogeräte usw.)
·      Bedeutung anderer Rechtsgebiete (z. B. Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht) 

Allgemein

Datum: 28.02.2012
Status: Die Anmeldefrist ist abgelaufen     
Veranstaltungsdauer: 1 Tag

Kosten

Preis: 320,00 €
Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer.

Zusätzliche Informationen

Zielgruppe:
Mitarbeiter in Unternehmen, die Grundkenntnisse für die Abwicklung der betrieblichen Abfallentsorgung erlangen oder auffrischen möchten

Veranstaltungstermine, -orte und Referenten

28.02.2012
Veranstaltungsort:
09:00 - 17:00
Hotel de Charme - Landhaus Keller
Gartenstraße 21
79364 Malterdingen
Telefon: 07664 92770
http://www.landhaus-keller.com

Wilfried Baumann

VERANSTALTUNGS-NR. 12649453

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Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein

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  • WIRTSCHAFT IM SÜDWESTEN

  • DIHK THEMA DER WOCHE

16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.