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CE-KENNZEICHNUNG

Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie (98/37/EG vom 22. Juni 1998) legt die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen fest. Sie gilt für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme in der EU von Maschinen, Anlagen aus mehreren Maschinen, auswechselbaren Ausrüstungen (keine Ersatzteile!) sowie von einzeln in Verkehr gebrachten Sicherheitsbauteilen. In deutsches Recht umgesetzt wird sie durch das Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die Maschinenverordnung (9. GPSGV).

CE-KENNZEICHNUNG

Interpretationspapier zur Gesamtheit von Maschinen

Das am 5. Mai 2011 als amtliche Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Interpretationspapier zur "Gesamtheit von Maschinen" stellt eine Überarbeitung des Interpretationspapiers vom März 2006 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Länder zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" auf Grund der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) und der praktischen Erfahrungen dar. mehr

CE-KENNZEICHNUNG

ÄNDERUNG DER MASCHINENRICHTLINIE (2009/127/EG)

Am 25. November 2009 hat die europäische Kommission die Richtlinie 2009/127/EG zur Änderung der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Die Richtlinie tritt damit am 15. Dezember 2009 in Kraft.

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CE-KENNZEICHNUNG

LEITFADEN ZUR NEUEN MASCHINENRICHTLINIE

In der Sitzung des europäischen Maschinenausschusses am 1./2. Juni 2010 hat die EU-Kommission ihre "2nd Edition" des Leitfadens zur neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vorgestellt. mehr

DOKUMENT-NR. 76520

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