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Merkblatt Maschinenrichtlinie
(PDF, 91 KB) (Dokument-Nr.: 76534)
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Die Maschinenrichtlinie (98/37/EG vom 22. Juni 1998) legt die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen fest. Sie gilt für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme in der EU von Maschinen, Anlagen aus mehreren Maschinen, auswechselbaren Ausrüstungen (keine Ersatzteile!) sowie von einzeln in Verkehr gebrachten Sicherheitsbauteilen. In deutsches Recht umgesetzt wird sie durch das Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und die Maschinenverordnung (9. GPSGV).
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© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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