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INNOVATION UND UMWELT
Gesetze / Verordnungen
Mit der Ökodesign-Richtlinie (EuP-Richtlinie 2005/32/EG) legt die EU-Kommission nach und nach für bestimmte Produktgruppen bindende Anforderungen an Energieeffizienz und andere Umweltwirkungen von energiebetriebenen Produkten fest.
Am 20.11.2009 ist auf EU-Ebene eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Ökodesign-Richtlinie auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte beschlossen worden (2009/125/EG) .
Anforderungen an eine Produktgruppe werden in einer so genannten Durchführungsmaßnahme festgelegt. Hersteller und Importeure dürfen dann die Produkte nur in Verkehr bringen, wenn deren Anforderungen eingehalten werden.
DOKUMENT-NR. 71307
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