INNOVATION UND UMWELT
Hintergrund / Vorstudien
Mit der sogenannten Ökodesign-Richtlinie wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design, Ökodesign) von Produkten eingeführt.
Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern.
Konkrete Anforderungen für einzelne Produkte ergeben sich nicht unmittelbar aus der Richtlinie oder dem Gesetz, sondern aus den sogenannten produktspezifischen Durchführungsmaßnahmen. Diese werden in Form einer Verordnung erlassen und sind damit in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für Hersteller und Importeure. Nur wenn das betroffene Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt, darf es die CE-Kennzeichnung tragen und in der EU in Verkehr gebracht werden.
DOKUMENT-NR. 71303
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MATERIAL- UND ENERGIEEFFIZIENZ
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VERANSTALTUNGEN

