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Merkblatt "Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung"
(PDF, 187 KB) (Dokument-Nr.: 78452)
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Nach § 3 und § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Unternehmer, schon ab einem Beschäftigten, dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Näher geregelt wird diese Anforderung in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungs- (DGUV) Vorschrift 2, welche die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zum 01.01.2011 abgelöst hat.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in einem IHK-Merkblatt in der rechten Spalte unter "Downloads".
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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