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Infoblatt zum neuen GHS-System
(PDF, 412 KB) (Dokument-Nr.: 3479)
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Mit GHS wird die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen langfristig in allen Ländern der Erde vereinheitlicht. Auffälligste Veränderung für die Praxis sind die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme, die die vertrauten Gefahrensymbole ablösen. Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Chemikalien müssen in einem mehrjährigen Übergangszeitraum die Einstufung und Kennzeichnung nach dem neuen GHS-System vornehmen. Indirekt ergibt sich auch für den betrieblichen Arbeitsschutz ein beträchtlicher Aufwand.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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