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INNOVATION UND UMWELT

Gefahrgut

Viele Unternehmen müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der zuvor eine anerkannte Schulung besuchen und eine IHK-Prüfung bestehen muss. Als Gefahrgutbeauftragter oder Gefahrgutbeauftragte kann eine interne oder eine externe Person bestellt werden. Bestellpflichtig sind zunächst alle Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter (z. B. als Absender oder Verlader oder Verpacker) beteiligt sind. Ausnahmen von dieser Bestellpflicht gelten z.B. für definierte Kleinmengen.

Informationen zum Thema Gefahrgutfahrer finden Sie rechts in der Spalte "Mehr zu diesem Thema" durch einen Klick auf das Stichwort Gefahrguttransporte

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Gefahrgutprüfungstermine

Prüfungstermine für Gefahrgutbeauftragte werden in der IHK Südlicher Oberrhein in etwa im Monatsabstand sowie nach Bedarf angeboten.  mehr

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Neue Gefahrgutrichtlinien RSEB im Verkehrsblatt veröffentlicht

Die Gefahrgutrichtlinien RSEB wurden an die zum 01.01.2011 bzw. 01.07.2011 wirksam werdenden Änderungen des Gefahrgutrechts angepasst.  mehr

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Neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung veröffentlicht - auch „Entlader“ müssen nun u. U. Gefahrgutbeauftragte bestellen

Im Bundesgesetzblatt vom 11. März 2011 wurde die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung verkündet, die am 1. September 2011 in Kraft treten wird. Änderungen ergeben sich sowohl bei den Bestellpflichten als auch bei den Schulungen und Prüfungen von Gefahrgutbeauftragten.  mehr

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Änderung der GGVSEB rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft - Änderungen bei den Pflichten, neu auch für Entlader

Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) wurde in diversen Details geändert und rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft gesetzt. Anlass dafür ist die notwendige Anpassung an die internationalen Gefahrgutvorschriften (ADR, RID, ADN). mehr

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Zusätzliche Kennzeichnung bei Gefahrguttransporten

 Seit 01.01.2011 ist bei manchen Gefahrguttransporten eine zusätzliche Kennzeichnung mit dem Symbol "Toter Fisch - toter Baum" vorgeschrieben. mehr

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Bestellpflichten für Gefahrgutbeauftragte aufgrund von im Betrieb anfallenden Abfällen

Viele Unternehmen müssen nur deshalb einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, weil ihre Abfälle ggf. als Gefahrgüter eingestuft werden und keine der Ausnahmeregelungen angewandt werden kann. mehr

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IHK-Merkblatt zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung

In diesem Merkblatt wird erläutert, welche Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen und welche Ausnahmeregelungen bestehen. Im Falle einer Bestellpflicht sind Anforderungen an den Umfang der Schulung und den Schulungsträger zu beachten und eine Prüfung bei einer IHK abzulegen. mehr