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Überarbeiteter Abstands-Leitfaden der KAS (Link: http://www.kas-bmu.de/publikationen/kas/KAS_18.pdf)
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Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) hat einen überarbeiteten Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung; Umsetzung § 50 BImSchG“ (KAS-18) verabschiedet.
Zur Begrenzung von Unfallfolgen für Mensch und Umwelt aufgrund schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen fordert Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie, angemessene Abstände zwischen Betriebsbereichen und schutzbedürftigen Gebieten im Sinne der Richtlinie mit den Mitteln der Raum- und Flächenplanung langfristig sicherzustellen.
Um den für die Bauleitplanung verantwortlichen Planungs- und Immissionsschutzbehörden eine Arbeitshilfe an die Hand zu geben, hatten die Störfall-Kommission (SFK) und der Technische Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA) gemeinsam im Oktober 2005 den Leitfaden “Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“ (SKK/TAA-GS-1) verabschiedet. Dies geschah unter der Vorgabe, den Leitfaden nach einer angemessenen Zeit fortzuschreiben und darin die gemachten Erfahrungen mit der praktischen Anwendung einfließen zu lassen.
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) als Nachfolgerin von SFK und TAA hat diesen Leitfaden entsprechend überarbeitet. Die wesentlichen inhaltlichen Aussagen und getroffenen Konventionen hinsichtlich der Ermittlung angemessener Abstände bleiben erhalten. Die Fortschreibung umfasst neben einer redaktionellen Überarbeitung insbesondere ein näheres Eingehen auf folgende Punkte:
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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