- Telefon: 0761 3858-265
- Fax: 0761 3858-4265
INNOVATION UND UMWELT
Neue Ökokontoverordnung in Baden-Württemberg
Ende 2010 wurde die seit langem geplante Ökokonto-Verordnung veröffentlicht, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft erleichtern soll. Die neue Verordnung ermöglicht es Unternehmen, Planungsträgern, natürlichen und juristischen Personen, freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung natürlicher Lebensräume, zur Verbesserung des Wasserhaushalts und der Bodenfunktionen oder zur Förderung seltener Arten durchzuführen. Solche Maßnahmen können dann auf einem Ökokonto gutgeschrieben und zu einem späteren Zeitpunkt wieder "abgebucht" werden, wenn sie zur naturschutzrechtlichen Kompensation (zum Beispiel im Rahmen der Erweiterung einer Kiesgrube) benötigt werden. Die auf das Ökokonto "eingezahlten" Ökopunkte werden auch verzinst und können auch an andere Interessenten verkauft oder von diesen erworben werden.
Die Details dieses Ansatzes sind in der neuen Verordnung festgelegt, zum Beispiel, welche Maßnahmen konkret angerechnet werden können, wie viele Ökopunkte diese einbringen und wie die Naturschutzbehörde im Vorfeld zu beteiligen ist (elektronisches Antragsverfahren). Relevant wird die neue landesweite Ökokonto-Regelung jedoch nur für Maßnahmen im Außenbereich von Siedlungen, denn die neuen Ökopunkte können nicht zum Ausgleich von baulichen Eingriffen im Rahmen von Bebauungsplänen (also im Innenbereich) eingesetzt werden.
Die neue Verordnung trat am 1. April 2011 in Kraft. Ihr Text kann bei der IHK angefordert werden.

