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Register der Vollständigkeitserklärungen gemäß VerpackV (Link: http://www.ihk-ve-register.de)
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Abfallbeauftragte oder für Abfallfragen zuständige Personen haben zahlreiche Vorgaben zu beachten, z. B. aus der Verpackungsverordnung, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dem Abfall-Nachweisverfahren und weiteren abfallrechtlichen Vorschriften.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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