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Frankreich

Deutsche Produkte und Dienstleistungen genießen in der Grande Nation auf Grund ihrer hohen Qualität und Zuverlässigkeit sowohl im B2B als auch im B2C-Bereich ein ausgezeichnetes Renommee.

Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt.
Für die Richtigkeit der Informationen übernimmt die IHK Südlicher Oberrhein keine Gewähr.


Für Verbesserungsvorschläge, sachliche Hinweise und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.

INTERNATIONAL

Mitführpflicht von Alkoholtests in Frankreich

Frankreich schreibt ab 1. Juli 2012 die Mitführung von Alkoholtests vor. Mitgeführt werden muss ein Einmal-Test oder auch ein Gerät, dass häufiger benutzt werden kann.  mehr

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Bautätigkeiten in Frankreich

Unternehmen, die in Frankreich Bauaufträge durchführen möchten, müssen bestimmte Vorschriften beachten, u. a. die sogenannte "garantie décennale". mehr

INTERNATIONAL

Vorübergehende Tätigkeiten in Frankreich

Während Warenlieferungen über die Grenze hinweg in aller Regel keine Schwierigkeiten mehr bereiten, gibt es bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienst- und Werkleistungen jedoch nach wie vor eine ganze Reihe von Bestimmungen, auf deren Einhaltung zu achten ist. mehr

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