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Ursprungszeugnisse / Bescheinigungen / Carnet ATA

URSPRUNGSZEUGNISSE

Katar: problematische neue Zollvorschriften

Das Konsulat von Katar in Berlin verweigert die Legalisierung von Ursprungszeugnissen, sofern als Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland angegeben ist. mehr

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Neue Ursprungsregeln: Mehr Zollbürokratie für Unternehmen!

Im internationalen Handel entscheidet der Ursprung einer Ware über ihre zollrechtliche Behandlung bei der Einfuhr – die Herkunft ist sozusagen „Nationalität“ des gehandelten Guts. Bisher liegt grundsätzlich der Ursprung einer Ware in dem Land, in dem die „letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung“ vorgenommen wurde. Die Europäische Kommission will nun ein wesentlich komplizierteres Verfahren einführen mehr

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Carnet ATA

Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpapier für Waren, die nur vorübergehend aus der EU ausgeführt werden. mehr

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Legalisation deutscher Urkunden

Wenn Sie deutsche Dokumente im Ausland verwenden wollen, verlangen die Behörden dort häufig legalisierte Dokumente. Lesen Sie hier, wie die Legalisation abläuft. mehr

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Ägypten: Neue Vorschriften für die Erstellung von Ursprungszeugnissen

Seit dem 01.01.2011 gibt es eine neue Vorschrift für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Waren, deren Ursprung in Drittländern liegt. mehr

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Der nichtpräferenzielle Ursprung

Die Angabe des Ursprungs einer Ware ist im internationalen Handel unverzichtbar. Es handelt sich dabei grundsätzlich um den so genannten nichtpräferenziellen oder auch handelspolitischen Ursprung. Ausgenommen von dieser Grundregel sind Waren, die in Länder geliefert werden, mit denen ein besonderes Handelsabkommen (Präferenzabkommen) geschlossen worden ist und die die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. mehr

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Elektronische Beantragung und Ausstellung von Ursprungszeugnissen

Die elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen spart Zeit und Geld. Für Unternehmen, die bei der IHK-Signaturanwendung "elektronisches Ursprungszeugnis" einsteigen und die Technik zunächst prüfen wollen, bietet die DE-CODA GmbH einen kostenlosen neuen Service an: Für einen Zeitraum von zehn Tagen können Unternehmen eine Test-Signatur-Ausstattung ausleihen, diese bei sich installieren und damit die Funktionsweise der Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis" durchspielen. Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme am Verfahren möglich ist bzw. wie Sie die Test-Ausstattung beantragen können. mehr

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Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Handelsrechnungen

Hier finden Sie Informationen sowie Ausfüllhinweise zum Ursprungszeugnis mehr

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Visa: Bescheinigung von Einladungsschreiben

Bei Beantragung eines Visums durch einen ausländischen Staatsbürger muss dem Antrag ein Einladungsschreiben beigefügt werden. Das Einladungsschreiben an den ausländischen Geschäftspartner muss von der Industrie- und Handelskammern bescheinigt werden. mehr