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Warenursprung und Präferenzen

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Änderung der Dienstvorschrift für Lieferantenerklärungen

Die deutsche Zollverwaltung hat die Dienstvorschrift für Lieferantenerklärungen (VSF Z 4214) dahingehend geändert, dass die alleinige Nennung des nationalen Ursprungslandes eines EU-Staates künftig in Lieferantenerklärungen nicht mehr anerkannt wird. mehr

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Lieferantenerklärung nach VO Nr. 1207/2001 - häufig gestellte Fragen

 Hier finden Sie umfassende Informationen zum Zweck und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen. mehr

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Made in Germany - Ursprungsbezeichnung und Qualitätsbegriff

Wann ist ein Produkt "Made in Germany"? Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Regelungen und eine Übersicht der geplanten Vorschriften der EU für Importwaren. mehr

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Freihandelsabkommen Südkorea

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea ist zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Als Präferenznachweis gilt nur die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Bei Warenwerten über 6.000 Euro dürfen laut Abkommenstext nur Ermächtigte Ausführer diese Ursprungserklärung abgeben. mehr

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Freihandelsabkommen Südkorea: Amtshilfe für koreanische Beamte

Koreanisch Beamte haben unter Hinweis auf das Freihandelsabkommen Unternehmen in der Gemeinschaft besucht. Für dieses Vorgehen gibt es nach Abkommen keine Grundlage. mehr

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Zweiseitiges Abkommen mit Serbien in Kraft

Seit dem 8. Dezember 2009 wird das bislang auf Umwegen angewendete Präferenzabkommen mit Serbien auch offiziell durch die EU zweiseitig angewendet. mehr

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Europäische Union oder Europäische Gemeinschaft

Die Bezeichnung Europäische Gemeinschaft ist weiterhin möglich. mehr

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Lieferantenerklärungen: der Kumulierungsvermerk

Kumulierungsvermerke in Lieferantenerklärungen sind nun auch für Lieferantenerklärungen ohne Präferenzursprungseigenschaft eingeführt worden. Erforderlich sind die Angaben nur selten. Lieferantenerklärungen sind auch ohne den Vermerk für die meisten Zwecke gültig. mehr

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Voraussetzungen für den Ermächtigten Ausführer

Der Ermächtigter Ausführer muss keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED ausstellen lassen. Um die Bewilligung zu erhalten, muss eine Arbeits- und Organisationsanweisung erstellt werden. Ein Muster ist hinterlegt. mehr

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Ursprungserklärungen auf der Rechnung

Bei Sendungen bis zu einem Wert von 6000 Euro genügt als Präferenznachweis die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Hier finden Sie den vorgeschriebenen Wortlaut. mehr

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Wie lauten die Ursprungsregeln für den präferenziellen Ursprung?

Nur wenn Ware die präferenziellen Ursprungsregeln einhält, dürfen entsprechende Nachweise (Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und Ursprungserklärungen) ausgestellt werden. mehr

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Die Pan-Euro-Med-Freihandelszone

Die Integration der Mittelmeeranrainer und der EU führt zu einer neuen Freihandelszone. Die Regelungen sind kompliziert (Kumulationsvermerk), müssen aber nicht genutzt werden. Die EU-Kommission hat eine neue Matrix zum Stand der abgeschlossenen Abkommen veröffentlicht. mehr