Recht und Steuern
Das Wirtschaftsleben wird heute durch eine ständig wachsende Zahl von rechtlichen Vorschriften geregelt, die kaum ein Unternehmer allein überblicken kann. Die IHK deckt mit ihren Leistungen einen Teil des Informationsbedarfes ab, der sich im Wirtschaftsleben ergibt.
Sie kann und darf dabei zwar nicht die rechtsberatenden Berufe ersetzen oder die Interessen einzelner Unternehmen vor Gericht wahrnehmen, die IHK kann aber insbesondere in den Bereichen, in denen der Gesetzgeber ihr konkrete Aufgaben übertragen hat, verbindliche Rechtsauskünfte erteilen. In anderen Fragen des Wirtschaftsrechts gibt die Kammer Hinweise auf die Rechtslage und vermittelt den Anfrager zur Wahrnehmung der Rechtsinteressen an die zuständigen Berufsgruppen.
Sachverständigenwesen
Den Industrie- und Handelskammern obliegt gemäß § 36 Gewerbeordnung und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die öffentlichen Bestellung und Vereidigung zum IHK-Sachverständigen erfüllt sein müssen. mehr
DOKUMENT-NR. 110
-
VERANSTALTUNGEN
