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RECHT UND FAIR PLAY

Neue Widerrufsbelehrung seit dem 04.08.2011

Seit dem 4. August 2011 gilt für Vertragsschlüsse bei Fernabsatzverträgen eine neues Belehrungsmuster für die Widerrufs- bzw. Rückgabeerklärung.

Hintergrund ist, dass der EuGH die deutschen Wertersatzvorschriften als teilweise europarechtswidrig eingestuft hat. Eine Änderung der relevanten deutschen Vorschriften wurde am 26. Mai 2011 beschlossen und am 3. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Händler kann fortan vom Verbraucher nur dann Wertersatz für gezogene Nutzungen verlangen, wenn der Verbraucher die Ware in einer Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Der Händler muss den Verbraucher jedoch auf diese Folge in der Widerrufsbelehrung hinweisen.

Die bisher geltende Version der Widerrufsbelehrung kann noch bis einschließlich 4. November 2011 verwendet werden. Obwohl im Gegensatz zur letzten Änderung diesmal eine dreimonatige Übergangsfrist gilt, wird allen betroffenen Händlern dringend empfohlen, bereits jetzt das neue gesetzliche Muster zu verwenden. Nutzt der Händler während der Übergangsfrist zulässigerweise weiterhin die alte Widerrufsbelehrung, kann er von seinem Kunden jedoch keinen Wertersatz mehr für die Nutzung der Kaufsache verlangen.

Das aktuelle Muster samt einer weiterführenden Information von TRUSTED SHOPS mit vorformulierten Widerrufsbelehrungen finden Sie in der rechten Linkleiste. Bitte prüfen Sie jedoch vor einer Verwendung auf jeden Fall nach, ob die vorformulierten Belehrungsmuster auch auf Ihre Unternehmenssituation passen.

DOKUMENT-NR. 85894

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