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Pfändungstabelle
(PDF, 100 KB) (Dokument-Nr.: 86516)
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Fair Play > Aktuelles für die Unternehmerpraxis > Neue Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2011
Schuldner, die einer Pfändung unterliegen, haben ab Juli 2011 monatlich mehr Geld in der Tasche. Die Pfändungsfreigrenzen steigen erheblich an. So steigt etwa der Sockelbetrag von 985,15 Euro auf 1.028,89 Euro. Nebenstehend finden Sie unter "Downloads" die neue Pfändungstabelle, die auch die erhöhten Grenzen bei Unterhaltsverpflichteten berücksichtigt.
Arbeitgeber, die nach einer Lohnpfändung an Drittschuldner Teile des Lohns abzuführen haben, haben die neuen höheren Beträge automatisch zu berücksichtigen.
Auch beim Pfändungsschutzkonto sind die erhöhten Grenzen automatisch von der kontoführenden Bank zu berücksichtigen.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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