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RECHT UND STEUERN

Basiszinssatz zum 01.07.2012 unverändert bei 0,12%

Zum 01.07.2012 haben sich keine Änderungen bei den Verzugszinsen ergeben. Maßgeblich ist der in § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) genannte Basiszinssatz. Dieser verändert sich zum 01. Januar und 01. Juli jeden Jahres. Der jeweils aktuelle Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und kann auch unter http://www.bundesbank.de abgerufen werden. Auch nach dem 01. Januar 2011 beträgt der Basiszinssatz 0,12 % (vorher: 0,12 %). Hieraus ergeben sich folgende gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB: Rechtsgeschäfte, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, § 288 Absatz 1 BGB: 5,12 % (5 % + 0,12 %). Rechtsgeschäfte bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, § 288 Absatz 2 BGB: 8,12 % (8 % + 0,12 %).