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Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter (Dokument-Nr.: 1425)
RECHT UND FAIR PLAY
Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Osteuropäer verlängert
Die Bundesrepublik beschränkt für weitere zwei Jahre den Arbeitsmarktzutritt für Arbeitnehmer aus den zum 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, , Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn). Für die Länder Malta und Zypern gilt bereits die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Über den 30.04.2011 hinaus ist eine weitere Verlängerung der Beschränkung nicht mehr möglich. Für die am 1. Januar 2007 beigetretenen Staaten (Bulgarien, Rumänien) wurden die Beschränkungen bis zum bis 31. Dezember 2011 verlängert. Eine weitere Verlängerung bis zum 31.12.2013 ist möglich.

