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RECHT UND FAIR PLAY

Elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV

Nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums müssen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab dem 01.01.2011 dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.

Die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung wurde zum 01.01.2009 über § 5b EStG geschaffen. Die bisher vorgeschriebene Übermittlung in Papierform entfällt.

Als Form der Datenübermittlung ist ein XBRL (eXtensible Business Reporting Language) - Datensatz zu übermitteln, wie es auch bereits für Einreichungen zum elektronischen Bundesanzeiger möglich ist. Die XBRL HGB-Taxonomie enthält bereits die nötigen Module wie "Bilanz" oder "Gewinn- und Verlustrechnung".

Das BMF-Schreiben sieht eine Härtefallregelung für Steuerpflichtige vor, denen die elektronische Übermittlung nicht zuzumuten ist. Auf Antrag ist dann weiterhin die Einreichung in Papierform möglich.

Sie finden das BMF-Schreiben sowie Hinweise zum XBRL-Standard über nebenstehende Links.

DOKUMENT-NR. 4489

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