Nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums müssen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab dem 01.01.2011 dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.
Die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung wurde zum 01.01.2009 über § 5b EStG geschaffen. Die bisher vorgeschriebene Übermittlung in Papierform entfällt.
Als Form der Datenübermittlung ist ein XBRL (eXtensible Business Reporting Language) - Datensatz zu übermitteln, wie es auch bereits für Einreichungen zum elektronischen Bundesanzeiger möglich ist. Die XBRL HGB-Taxonomie enthält bereits die nötigen Module wie "Bilanz" oder "Gewinn- und Verlustrechnung".
Das BMF-Schreiben sieht eine Härtefallregelung für Steuerpflichtige vor, denen die elektronische Übermittlung nicht zuzumuten ist. Auf Antrag ist dann weiterhin die Einreichung in Papierform möglich.
Sie finden das BMF-Schreiben sowie Hinweise zum XBRL-Standard über nebenstehende Links.