- Telefon: 0761 3858-130
- Fax: 0761 3858-4130
- Telefon: 07821 2703 660
- Fax: 07821 2703 4660
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Fair Play > Aktuelles für die Unternehmerpraxis > Verordnungsentwurf für Europäische Privatgesellschaft liegt vor
Das Kabinett der EU-Kommission hat den Verordnungsentwurf für ein Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europea = SPE) verabschiedet. Die Europäische Privatgesellschaft soll insbesondere grenzüberschreitend tätigen kleinen und mittleren Unternehmen, die privatrechtlich organisiert sind, europaweit eine einheitliche Rechtsform anbieten. Sie soll eine zusätzliche Option zur nationalen GmbH darstellen und Unternehmen die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtern. Bisher müssen Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig sein wollen, in jedem der anvisierten Mitgliedsstaaten eine Tochtergesellschaft mit einer in diesem Land gültigen Gesellschaftsform gründen. Das bedeutet einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Hinzu kommen Reibungsverluste innerhalb des Unternehmens durch Mehrfachverwaltungsarbeiten und die Erfüllung unterschiedlicher Vorschriften.
Der Verordnungsentwurf regelt die Gründung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, die Vertretung und Haftung, Verhältnisse der Gesellschafter und des Geschäftsführers zur Gesellschaft, den Ausschluss von Gesellschaftern, die Beendigung der SPE etc. (Den Text des Verordnungsentwurfs finden Sie unter "externe Links"). Die SPE, deren Stammkapital frei wählbar ist, soll 2010 in Kraft treten.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.