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RECHT UND FAIR PLAY

Offenlegungspflichten: Bundesamt für Justiz beginnt Ende März mit der Versendung von Ordnungsgeldandrohungen

Im März 2010 wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine neue Welle für Ordnungsgeldandrohungen starten. Unternehmen, die bislang noch nicht ihre Jahres- und Konzernabschlüsse 2008 beim Bundesanzeiger Verlag offengelegt haben, wird das BfJ ein Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Sollte in dieser Frist nicht offen gelegt werden, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro und mehr (bei wiederholter Nicht-Offenlegung) festgesetzt.

Das Ordnungsgeld kann herabgesetzt werden, wenn die 6-Wochen-Frist nur geringfügig überschritten wird, § 335 Abs. 3 S. 5 HGB. Als geringfügiges Überschreiten wertet das BfJ einen Zeitraum von ein bis maximal zwei Wochen. Wenn also die Offenlegung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist erfolgt, setzt das BfJ i. d. R. das Ordnungsgeld im Fall eines Einspruchs des Unternehmens herab - derzeit 250 Euro.

Oft führt die Frage, wo einzureichen ist, zu Missverständnissen. So müssen die Jahres- und Konzernabschlüsse an den Bundesanzeiger Verlag gesendet werden und nicht an das Bundesamt für Justiz.

Sowohl für das Bilanzgeschäftsjahr 2006 als auch für das Bilanzgeschäftsjahr 2007 sind inzwischen jeweils über 940.000 Unternehmen ihrer Veröffentlichungspflicht nachgekommen. Damit ist eine Offenlegungsquote von jeweils über 90 Prozent erreicht.

Die durch das BfJ eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren sind für das Bilanzgeschäftsjahr 2007 gegenüber dem Vorjahr um 3/4 auf rund 120 000 Verfahren zurückgegangen. Nach Einleitung der Ordnungsgeldverfahren sind rund 45 Prozent der betroffenen Unternehmen der Offenlegungspflicht binnen der gesetzten Nachfrist nachgekommen.

Die Erfolgsquote von sofortigen Beschwerden gegen Ordnungsgeldfestsetzungen ist gering. In über 90 Prozent der Fälle hatte die Beschwerde vor dem Landgericht Bonn keinen Erfolg.

Für das Bilanzgeschäftsjahr 2008 haben bis zum 31. Dezember 2009 rund 700 000 Unternehmen ihre Offenlegungspflichten erfüllt. Dies sind ca. 50 000 Unternehmen mehr als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr bezogen auf das Bilanzgeschäftsjahr 2007 (ca. 650 000). Unternehmen, die bislang ihren Offenlegungspflichten für das Bilanzgeschäftsjahr 2008 noch nicht nachgekommen sind, können ein kostenpflichtiges Ordnungsgeldverfahren noch dadurch vermeiden, dass sie jetzt umgehend vor Einleitung der Ordnungsgeldverfahren die Offenlegung nachholen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.

Quelle. DIHK (08.01.2010)