Damit Arbeitgeber leichter prüfen können, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den Richtlinien zur Geringfügigkeit vom 14. Oktober 2009 detaillierter ausgeführt, wie das regelmäßige Arbeitsentgelt zu ermitteln ist. Darüber hinaus wurden in den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien inzwischen eingetretene gesetzliche Änderungen sowie Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung berücksichtigt. Die Geringfügigkeits-Richtlinien in der Fassung vom 24. August 2006 werden durch die neuen Richtlinien abgelöst. Die komplette Geringfügigkeits-Richtline (119 Seiten) steht unter externe Links zum Download bereit.
Quelle. Minijobzentrale (07.12.2009)