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RECHT UND FAIR PLAY

Neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz

Die Landesregierung Baden-Württemberg wurde durch einstimmigen Beschluss des Landtags damit beauftragt, einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zu erstellen. Er soll den zuständigen Behörden einen Orientierungsrahmen bieten und in Baden-Württemberg eine weitgehend einheitliche Festsetzung von Bußgeldern gewährleisten. Im Vergleich zur bisherigen Praxis werden deutlich höhere Bußgelder vorgeschlagen, etwa wenn Alkohol und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Auch Gaststätten-, Diskotheken- und Kinobesuche von Minderjährigen sowie die Abgabe von Computerspielen sind darin geregelt. Wer z.B. Kindern harten Alkohol verkauft, kann ab sofort mit Bußgeld zwischen 1000 und 4000 EUR rechnen. halten sich Minderjährige in Gaststätten auf, muß der Betreiber mit einer Geldbuße von 200 bis 2500 EUR rechnen. Der komplette Bußgeldkatalog steht unter Externe Links zum Download bereit. Näheres zum Jugendschutzgesetz finden Sie unter "Mehr zum Thema".

DOKUMENT-NR. 3519

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