Die Landesregierung Baden-Württemberg wurde durch einstimmigen
Beschluss des Landtags damit beauftragt, einen Bußgeldkatalog für
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zu erstellen. Er soll den
zuständigen Behörden einen Orientierungsrahmen bieten und in
Baden-Württemberg eine weitgehend einheitliche Festsetzung von
Bußgeldern gewährleisten. Im Vergleich zur bisherigen Praxis werden
deutlich höhere Bußgelder vorgeschlagen, etwa wenn Alkohol und
Tabakwaren an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Auch
Gaststätten-, Diskotheken- und Kinobesuche von Minderjährigen sowie
die Abgabe von Computerspielen sind darin geregelt. Wer z.B.
Kindern harten Alkohol verkauft, kann ab sofort mit Bußgeld
zwischen 1000 und 4000 EUR rechnen. halten sich Minderjährige in
Gaststätten auf, muß der Betreiber mit einer Geldbuße von 200 bis
2500 EUR rechnen. Der komplette Bußgeldkatalog steht unter Externe
Links zum Download bereit. Näheres zum Jugendschutzgesetz finden
Sie unter "Mehr zum Thema".