Das lange erwartete "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" ist am 04.08.09 in Kraft getreten. Das Gesetz bringt einige Änderungen mit sich und soll Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. So können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz stellt zudem klar, dass ein Werbeanruf bei einem Verbraucher nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Weitere wichtige Änderungen sind das Verbot der Rufnummerunterdrückung, die Ausweitung des Widerrufsrechts und ein verbesserter Schutz vor untergeschobenen Verträgen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in der rechten Spalte unter "Externe Links" und "Mehr zu diesem Thema".