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RECHT UND FAIR PLAY

Vorsicht bei der Annahme von Nachnahmesendungen

Nach Mitteilung des DIHK sind einige neu im Handelsregister eingetragene Firmen mit einer Nachnahmesendung angeschrieben worden, die auf den ersten Blick den Eindruck erweckt, als würde sie von dem zuständigen Amtsgericht stammen. Der Nachnahmewert beträgt 56 Euro. Bei dem Brief handelt es sich um einen Umschlag mit einem Adressaufkleber und der Aufschrift "Gründerbrief". Dieser Brief wird nicht von den Amtsgerichten versendet.

Sofern Sie derzeit Ihr Unternehmen oder ein Tochterunternehmen in das Handelsregister eintragen lassen, ist besondere Vorsicht geboten. Bevor eine Nachnahmesendung angenommen wird, sollte unbedingt der Absender genau geprüft werden.