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Erlaubnispflichtige Gewerbe

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Erlaubnispflichtige Tätigkeiten von A bis Z

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit nennen wir Ihnen gewerbliche und vergleichbare selbständige Tätigkeiten, die besonderen Zugangsvoraussetzungen nach der Gewerbeordnung oder nach Spezialgesetzen unterliegen. mehr

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Anlageberater und Anlagenvermittler: Gewerberechtliche Berufszugangs- und -ausübungsregelungen

Selbständige Anlageberater und Anlagenvermittler benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sog. Makler- und Bauträgererlaubnis gem. § 34c GewO. mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / Leiharbeitsverhältnis

Bei der gewerblichen Überlassung von Arbeitnehmern eines Unternehmens an andere Unternehmen sind rechtliche Besonderheiten zu beachten. Sogenannte Leiharbeitsverhältnisse sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. mehr

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Hotel- und Gaststättengewerbe

Informationen zur Gaststättenerlaubnis und zum laufenden Betrieb mehr

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Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer: Gewerberechtliche Berufszugangs- und -ausübungsregelungen

Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Makler- und Bauträgererlaubnis gem. § 34 c GewO. mehr

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Podologe/in (medizinische/r Fußpfleger/in)

Die medizinische Fußpflege ist als eine heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig. mehr