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RECHT UND FAIR PLAY
Vollversammlung - Zusammensetzung
I. Die Vollversammlung
Vollversammlung - wofür? Aufgaben und Funktion.
Die mehr als 58.000 der IHK Südlicher Oberrhein zugehörigen Unternehmen wählen alle fünf Jahre 50 Mitglieder ihres Parlaments, der Vollversammlung (§ 1 WahlO). Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Arbeit der IHK Südlicher Oberrhein. Sie wählt das Präsidium. Dieses leitet die IHK nach den Beschlüssen der Vollversammlung. Die Geschäftsführung führt im Einvernehmen mit dem Präsidenten die Geschäfte gemäß den Beschlüssen der Vollversammlung.
Wie setzt sich die Vollversammlung zusammen?
Die Zusammensetzung der Vollversammlung muss der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen Rechnung tragen und dabei die wirtschaftliche Besonderheit des IHK-Bezirks berücksichtigen. Die Wahlordnung trägt diesen Vorgaben des Gesetzgebers Rechnung, indem die Sitze der Vollversammlung auf vier Wahlgruppen und zwei Wahlbezirke aufgeteilt sind (§ 7 WahlO). Die Einteilung in die vier Wahlgruppen folgt der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Wirtschaftszweige in der Region. Auf die verschiedenen Wahlgruppen entfallen unterschiedlich viele Sitze in der Vollversammlung, um die Wirtschaftsstruktur der Region entsprechend abzubilden. Innerhalb der vier Wahlgruppen werden die Sitze auf die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg-Stadt (Wahlbezirk Hauptstelle Freiburg) und Ortenaukreis (Wahlbezirk Hauptgeschäftsstelle Lahr) entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung aufgeteilt.
| Wahlgruppe | Anzahl der Mitglieder | davon aus Bezirk FR | davon aus Bezirk LR |
| I Produzierendes Gewerbe | 17 | 8 | 9 |
| II Absatzwirtschaft (Einzel-/Großhandel) | 13 | 7 | 6 |
| III Versicherungs- u. Kreditgewerbe | 3 | 2 | 1 |
| IV Dienstleistungs-, Verkehrs-, Beherbergungsgewerbe | 17 | 10 | 7 |

