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RECHT UND STEUERN

Schlichtung

Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten müssen nicht notwendigerweise vor ein staatliches Gericht führen, sondern können in vielen Fällen außergerichtlich geschlichtet werden. Die Kontrahenten können so viel Zeit und Geld sparen und wertvolle Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten. Die IHK Südlicher Oberrhein hat ein Schiedsgericht und eine Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten eingerichtet.

Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den Angeboten der IHK zur außergerichtlichen Konfliktlösung:

RECHT UND STEUERN

Das Schiedsgerichtsverfahren

Hier wird der Ablauf eines Schiedsgerichtsverfahrens beschrieben und Sie finden eine Empfehlung, wie Schiedsgerichtsklauseln in Verträgen formuliert werden sollten. mehr

RECHT UND STEUERN

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Ein Verfahren vor der Einigungsstelle kann es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen. mehr