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RECHT UND STEUERN
Schlichtung
Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten müssen nicht notwendigerweise vor ein staatliches Gericht führen, sondern können in vielen Fällen außergerichtlich geschlichtet werden. Die Kontrahenten können so viel Zeit und Geld sparen und wertvolle Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten. Die IHK Südlicher Oberrhein hat ein Schiedsgericht und eine Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten eingerichtet.
Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den Angeboten der IHK zur außergerichtlichen Konfliktlösung:
DOKUMENT-NR. 2630
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