RECHT UND STEUERN
Das Schiedsgerichtsverfahren
Bei einem Schiedsgerichtsverfahren trifft ein Schiedsgericht,
das vorher durch die Parteien festgelegt wurde, eine endgültige und
vollstreckbare Entscheidung als einzige kompetente Instanz. Im
Interesse der Parteien ist das Verfahren schneller und
kostengünstiger und entlastet die Justiz. Das
Schiedsgerichtsverfahren legt Meinungsverschiedenheiten und
Streitigkeiten unter Ausschluss der örtlichen Gerichte endgültig
bei. Die Schiedsgerichtsbarkeit steht gleichberechtigt neben der
staatlichen Gerichtsbarkeit. Das Verfahren endet mit einem
Schiedsspruch der vollstreckbar ist, je nach zwischenstaatlichen
Abkommen auch im Ausland. Bei Geschäftsbeziehungen mit
Auslandsbezug kann daher die Vereinbarung eines Schiedsgerichts
empfehlenswert sein.
Wie läuft das Schiedsgerichtsverfahren ab
Beide Parteien müssen sich auf die Anrufung des Schiedsgerichts
in der Regel geeinigt haben. Die Schiedsrichter bringen in der
Regel entsprechende Sachkunde mit. Das Verfahren findet unter
Ausschluss der Öffentlichkeit statt und ist wesentlich flexibler
als ein Gerichtsverfahren. Da das Verfahren nur in einer Instanz
abgewickelt wird, ist es schneller und kostengünstiger.
Voraussetzung ist eine einmal festgelegte
Schiedsgerichtsvereinbarung. Diese ist bindend und kann nur
gemeinsam rückgängig gemacht werden. Möglich ist, dass beide
Parteien einen Schiedsrichter selbst benennen, der dann Ihr
Vertrauen genießt. Beide Parteien müssen sich auf die Person des
Vorsitzenden einigen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist,
kann eine neutrale Person, z. B. der Präsident der IHK beauftragt
werden, einen Vorsitzenden des Schiedsgerichts zu benennen. Möglich
ist auch, dass das von der IHK benannte Schiedsgericht angerufen
wird und von dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts sowie den der von
der IHK bestellten Beisitzern abgewickelt wird. Die
Schiedsgerichtsordnung der IHK Südlicher Oberrhein sieht eine
Besetzung des Schiedsgerichts mit drei Personen vor, soweit die
Parteien nichts anderes bestimmen. Möglich wäre auch, dass sich die
Parteien auf einen Einzelschiedsrichter einigen. Es gibt keinen
Anwaltszwang, eine Vertretung durch einen Anwalt ist wegen der
Formalien häufig zweckmäßig.
Die IHK Südlicher Oberrhein schlägt folgende Schiedsvereinbarung
vor:
|
Beispiel einer Schiedsgerichtsklausel Schiedsgerichtsklausel (= Schiedsgerichtsvereinbarung) |

