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RECHT UND STEUERN

Steuerliche Liqiditätsförderung in der Krise

Die Sicherung der Liquidität spielt bei der Bewältigung der aktuellen Konjunkturkrise eine entscheidende Rolle und stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Einen wesentlichen Beitrag können hier steuerliche Maßnahmen leisten.

Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist deshalb darauf hin, dass bei der Festsetzung und Erhebung von Steuern wirtschaftliche Notsituationen von Unternehmen berücksichtigt werden. Hierbei kommen als Billigkeitsmaßnahmen folgende Möglichkeiten in Betracht:

  1. Stundung
  2. (Teil-)Erlass
  3. abweichende Festsetzung
  4. Vollstreckungsaufschub

Entsprechende Anträge müssen beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Vordrucke für Antragsformulare existieren nicht, der Antrag kann also formlos gestellt werden.

Für Unternehmen, deren Umsatz im laufenden Jahr aufgrund der schlechten konjunkturellen Lage zurückgeht, können außerdem eine Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer und ggfs. Körperschaftssteuer beantragen.

DOKUMENT-NR. 3413

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