Externe Links
-
Pressemitteilung des Finanzministeriums B-W (Link: http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Aktuelle%20Pressemitteilungen/209925.html?referer=110369&template=min_meldung_html&_min=_fm)
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Steuerrecht > Steuerliche Liqiditätsförderung in der Krise
Die Sicherung der Liquidität spielt bei der Bewältigung der aktuellen Konjunkturkrise eine entscheidende Rolle und stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Einen wesentlichen Beitrag können hier steuerliche Maßnahmen leisten.
Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist deshalb darauf hin, dass bei der Festsetzung und Erhebung von Steuern wirtschaftliche Notsituationen von Unternehmen berücksichtigt werden. Hierbei kommen als Billigkeitsmaßnahmen folgende Möglichkeiten in Betracht:
Entsprechende Anträge müssen beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Vordrucke für Antragsformulare existieren nicht, der Antrag kann also formlos gestellt werden.
Für Unternehmen, deren Umsatz im laufenden Jahr aufgrund der schlechten konjunkturellen Lage zurückgeht, können außerdem eine Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer und ggfs. Körperschaftssteuer beantragen.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.