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RECHT UND STEUERN

Warnung vor betrügerischen Telefonanrufen

Vermehrt erhalten Unternehmer in ganz Deutschland Anrufe von Personen, die sich als Mitarbeiter der IHK ausgeben. Namen werden entweder unverständlich mitgeteilt oder es werden Allerweltsnamen verwendet. Der Anrufer behauptet, im Rahmen seiner Tätigkeit Beschwerden seitens Mitgliedsunternehmen über die Höhe der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten zu haben. Sodann kündigt er an, es werde sich ein Versicherungsmakler mit dem Angerufenen in Verbindung setzen, der dem Unternehmen ein Angebot unterbreiten wird. Die Rufnummer ist dabei stets unterdrückt.

Hierbei handelt es sich um betrügerische Anrufe und unzulässige Telefonwerbung. Weder vermittelt die IHK Versicherungen, noch rufen IHK-Mitarbeiter mit unterdrückter Rufnummer an. Die Mitarbeiter der IHK sind auch stets gehalten, den vollständigen Name bzw. den Ort der Kammer zu nennen, für die sie tätig sind.

Die straf- und wettbewerbsrechtliche Verfolgung dieser Praktiken ist wegen der Rufnummernunterdrückung nicht möglich. Unternehmer sollten daher erhöhte Wachsamkeit an den Tag legen und ggf. sich bei Zweifeln durch Abfragen einer Kontaktnummer und Rückruf bei ihrer zuständigen IHK versichern, dass es sich um einen "echten" Anruf handelt.