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IHK SÜDLICHER OBERRHEIN

Unsere Rechtsgrundlagen

Der Gesetzgeber hat durch das IHK-Gesetz den Industrie- und Handelskammern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt, um die Unabhängigkeit der IHK als neutrale und objektive Institution zu gewährleisten und sie von Partikularinteressen unabhängig zu machen. Die IHK arbeitet auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen und des eigenen Satzungsrechts.

IHK SÜDLICHER OBERRHEIN

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHKs

Das IHK-Gesetz setzt die Rahmenbedingungen für die Existenz und die Arbeit der IHKs. Es definiert die Organisation und ihre Aufgaben und legt ihren Mitgliederkreis sowie ihre Finanzierung fest. externer Link

IHK SÜDLICHER OBERRHEIN

Gesetz über die Industrie- und Handelkammern in Baden-Württemberg (PDF, 38 KB)

Das Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg ist eine Ergänzung des IHK-Gesetzes (IHKG), in dem den Ländern die Aufsicht über die IHKs zugewiesen wird. zum Download

IHK SÜDLICHER OBERRHEIN

Satzung (PDF, 1,521 KB)

Die Satzung der IHK Südlicher Oberrhein bestimmt den organisatorischen Rahmen der IHK. Sie legt Name, Sitz und Bezirk fest sowie die Organe, deren Besetzung und die Aufgaben der IHK. zum Download

DOKUMENT-NR. 833

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