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IHK SÜDLICHER OBERRHEIN

Mitgliedschaft und Beitrag

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Wirtschaftsplanung und Finanzen

Jährlich neu entscheidet die IHK-Vollversammlung als oberstes Beschlussgremium über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan) der IHK und damit auch für den Beitragsbereich über die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagen-Hebesatzes. Dieser Beschluss, die Wirtschaftssatzung, wird jeweils in der Januar-Ausgabe der IHK-Zeitschrift "Wirtschaft im Südwesten" veröffentlicht. mehr

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Beiträge

Die IHK Südlicher Oberrhein vertritt als Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und nimmt zahlreiche hoheitliche Aufgaben wahr. Dafür erhebt sie Beiträge nach dem Prinzip der Pflichtmitgliedschaft. mehr

DOKUMENT-NR. 194

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