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Infoblatt Bebauungsplanung Fristen
(PDF, 130 KB) (Dokument-Nr.: 1642)
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Die IHK Südlicher Oberrhein setzt sich für optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen in der Region ein. Dazu gehört auch eine wirtschaftsnahe Raumordnung. Als Träger öffentlicher Belange ist die IHK befugt, zu Landes-, Regional- und Bauleitplanungen (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) Stellung zu nehmen und somit die Interessen der regionalen Wirtschaft zu vertreten.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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