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STANDORTPOLITIK
Immissionsschutz: Novellierung der Seveso-II-Richtlinie schreitet voran
Nachdem der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes Anfang Oktober über den Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung der Seveso-II-Richtlinie abgestimmt hat, laufen derzeit die Verhandlungen im Rat. Ziel der polnischen Ratspräsidentschaft ist es, eine Einigung mit dem Parlament in erster Lesung zu erzielen, über die dann im Januar oder Februar 2012 im Parlament abgestimmt wird.
Die Regelungen der Richtlinie 96/82/EG (als „Seveso-II-Richtlinie“ bezeichnet) sollen Unfälle mit großen Mengen gefährlicher Stoffe verhindern und die potentiellen Folgen für Mensch und Natur begrenzen. Je nach Menge der Stoffe, mit denen in Anlagen umgegangen wird, sind unterschiedlich hohe Kontroll- und Sicherheitsstandards vorgesehen. In der gesamten EU unterliegen derzeit etwa 10.000 Unternehmen dem Seveso-Regime.
Hintergrund für die Novellierung ist eine notwendige Anpassung des Anwendungsbereiches (im Anhang I der Richtlinie geregelt) an die Verordnung (EG) Nr. 1727/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung). Eine einfache 1:1-Übertragung des alten Einstufungssystem (mit den Kategorien „giftig“ und „sehr giftig“) auf die CLP-Verordnung ist nicht möglich. In der CLP-Verordnung wird nämlich zwischen drei Gefahrenkategorien und den drei Expositionswegen oral, dermal und inhalativ unterschieden.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag der Kommission u. a. eine Ausweitung der Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit vor. Dazu gehört die Bereitstellung von Informationen über benachbarte Betriebe und die stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen der Anlage. Informationen über die Tätigkeiten des Betriebes und Art der Gefahren sowie eine Zusammenfassung der Einzelheiten von Inspektionen sollen ständig auch in elektronischer Form verfügbar sein.
Im Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes wurden zum Vorschlag der EU-Kommission mehr als 300 Änderungsanträge eingereicht. Diese wurden vor der Abstimmung teilweise durch gemeinsame Kompromissänderungsanträge der Fraktionen ersetzt. Das Abstimmungsergebnis im Ausschuss zeichnet ein ähnliches Bild wie die Vorgaben der Kommission, beinhaltet aber auch weitere Verschärfungen:
- Anwendungsbereich: keine maßgeblichen Änderungen gegenüber den Vorschlägen der Kommission
- Unterrichtung der Öffentlichkeit: weitere Grundpflichten, Darstellung wie Bevölkerung gewarnt wird
- Bis 1. Juni 2015 soll die Kommission prüfen, ob Pipelines, Nanomaterialien und persistente bioakkumulative Stoffe (PBT, vPvB) mit in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten.
Quelle: DIHK

