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Leitfaden zur Standortsicherung der IHK München (Link: http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/standortpolitik/Anhaenge/Leitfaden-zur-Standortsicherung.pdf)
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Hilfreicher Leitfaden
Festsetzungen in Bebauungsplänen können für Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben. Dies betrifft auch Bebauungspläne in der Nachbarschaft, denn mit der Festsetzung der „Art der baulichen Nutzung” (z.B. Gewerbe- oder Wohngebiet) sind zugleich Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Emissionen und Immissionen verbunden.
Schwierigkeiten bereiten in der Praxis häufig Wohngebiete, die an bereits bestehende Betriebe heranrücken. Auch wenn die Unternehmen bereits seit Jahren am Standort ansässig sind, können sie in einem solchen Fall das Nachsehen haben: Kommt es in dem dann neuen Wohngebiet zu Überschreitungen maßgeblicher Immissionsrichtwerte, können die Betriebe auch nachträglich durch Auflagen oder Verringerung ihrer zulässigen Emissionskontingente beeinträchtigt werden.
Die IHK für München und Oberbayern hat in einem 24-seitigen „Leitfaden zur Standortsicherung” die wichtigsten Aspekte der Bauleitplanung und des Immissionsschutzrechts in Bezug auf die Standortsicherung eines Unternehmens dargestellt. Auf den Leitfaden können hier zugreifen.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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