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Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
(PDF, 16 KB) (Dokument-Nr.: 4235)
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In Baden-Württemberg finden Sie Ihre „Einheitlichen Ansprechpartner” in allen Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern, der Architekten-, Ingenieur- und Landestierärztekammer sowie in vielen Stadt- und Landkreisen.
Ihre Einheitlichen Ansprechpartner in der Region Südlicher Oberrhein:
Die Industrie- und Handelskammern können nur im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden. So ist die IHK beispielsweise nicht zuständig für Handwerksbetriebe, Steuerberater, Rechtsanwälte. Dagegen ist die IHK als Einheitlicher Ansprechpartner auch für Angehöriger freier Berufe zuständig, soweit diese nicht einer anderen Kammer zuzuordnen sind.
Wenn Sie unsere Dienste als Einheitlicher Ansprechpartner in Anspruch nehmen wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie das in der Servicespalte rechts hinterlegte Beauftragungsformular an uns schicken würden – nach Ihrer Wahl per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Sitz und Hauptstelle in Freiburg:
Schnewlinstraße 11-13
79098 Freiburg
Tel.: (0761) 3858-0
Fax: (0761) 3858-222
E-Mail: info@freiburg.ihk.de
Hauptgeschäftsstelle Lahr:
Lahr / Schwarzwald
Lotzbeckstraße 31
77933 Lahr
Tel.: (07821) 2703-0
Fax: (07821) 2703-777
E-Mail: info@freiburg.ihk.de
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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