. .
Illustration

EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Einheitliche Ansprechpartner in der Region Südlicher Oberrhein

In Baden-Württemberg finden Sie Ihre „Einheitlichen Ansprechpartner” in allen Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern, der Architekten-, Ingenieur- und Landestierärztekammer sowie in vielen Stadt- und Landkreisen.

Ihre Einheitlichen Ansprechpartner in der Region Südlicher Oberrhein:

  • Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
  • Handwerkskammer Freiburg
  • Stadtkreis Freiburg
  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
  • Landkreis Emmendingen (seit März 2010)
  • Steuerberaterkammer Südbaden
  • Rechtsanwaltskammer Freiburg

Die Industrie- und Handelskammern können nur im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden. So ist die IHK beispielsweise nicht zuständig für Handwerksbetriebe, Steuerberater, Rechtsanwälte. Dagegen ist die IHK als Einheitlicher Ansprechpartner auch für Angehöriger freier Berufe zuständig, soweit diese nicht einer anderen Kammer zuzuordnen sind.

Wenn Sie unsere Dienste als Einheitlicher Ansprechpartner in Anspruch nehmen wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie das in der Servicespalte rechts hinterlegte Beauftragungsformular an uns schicken würden – nach Ihrer Wahl per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

DOKUMENT-NR. 4233

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein

Sitz und Hauptstelle in Freiburg:

Schnewlinstraße 11-13
79098 Freiburg

Tel.: (0761) 3858-0
Fax: (0761) 3858-222
E-Mail: info@freiburg.ihk.de

Hauptgeschäftsstelle Lahr:

Lahr / Schwarzwald

Lotzbeckstraße 31
77933 Lahr

Tel.: (07821) 2703-0
Fax: (07821) 2703-777
E-Mail: info@freiburg.ihk.de