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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Ehrung von Arbeitsjubilaren

Bei der Errechnung der Dauer der Zugehörigkeit zu einem Betrieb sind die durch Mutterschutz, Elternzeiten (Erziehungsurlaub), Wehrdienst, Kriegsgefangenschaft, Dienstverpflichtung, unverschuldete Arbeitslosigkeit und Krankheit entstandenen Unterbrechungen voll anzurechnen. Anzurechnen sind auch Zeiten des Wehrdienstes und der Kriegsgefangenschaft, wenn sie dem derzeitigen Arbeitsverhältnis unmittelbar vorausgegangen sind und vom Betrieb aufgrund gesetzlicher Vorschriften auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden müssen.

Der Antrag auf Verleihung einer Ehrenurkunde ist vom Arbeitgeber oder dem gesetzlichen Vertreter der IHK-zugehörigen Firma möglichst vier Wochen vor dem Jubiläum bei der Kammer in einfacher Ausfertigung einzureichen. Die Ehrenurkunde wird von der Industrie- und Handelskammer kostenlos ausgefertigt und dem antragstellenden Arbeitgeber ausgehändigt, dem die Überreichung an den Auszuzeichnenden vorbehalten bleibt.