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EHRUNG VON LANGJÄHRIGEN MITARBEITER

Ehrung von Arbeitsjubilaren

Auf Antrag des Unternehmens verleiht die IHK eine Ehrenurkunde für ununterbrochene 25-, 40-, 50-, 60-jährige Betriebszugehörigkeit bei demselben IHK-zugehörigen Unternehmen.

(1) Bei der Berechnung der Dauer der Zugehörigkeit zu einem Betrieb sind die durch Wehr- oder Zivildienst, Kriegsgefangenschaft, Internierung oder Vertreibung sowie unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Krankheit entstandenen Unterbrechungen in vollem Umfang zu berücksichtigen.

(2) Anzurechnen sind auch Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie der Kriegsgefangenschaft, wenn sie dem Arbeitsverhältnis unmittelbar vorausgegangen sind und vom Betrieb aufgrund gesetzlicher Vorschriften auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden müssen.

Das Merkblatt sowie das Antragsformular stehen im Downloadbereich bereit.

Um eine rechtzeitige Zusendung der Urkunde zu gewährleisten, bitten wir Sie, eine Vorlaufzeit von zwei Wochen einzuplanen.