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Übersicht Pflichtmedien (Stand: 2013)
(PDF, 25 KB) (Dokument-Nr.: 116652)
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Öffentliche Ausschreibungen, deren geschätzter Auftragswert die durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30. November 2009 festgelegten Schwellenwerte überschreiten, sind von öffentlichen Auftraggebern in Deutschland verpflichtend im Supplement zum Amtsblatt der EU, www.ted.europa.eu, zu veröffentlichen. Daneben - und zeitlich gesehen danach - können diese Ausschreibungen auch in einem nationalen Medium bekanntgemacht werden.
Für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte gibt es nur für öffentliche Auftraggeber, die dem Bund zuzurechnen sind die Verpflichtung, ihre Vergabebekanntmachungen auf www.bund.de zu veröffentlichen. Dazu zählen Ausschreibungen der Bundeswehr, von Bundesministerien, Bundesanstalten oder Bundesämtern.
Ebenso fallen darunter die Vergabeverfahren der zentralen Beschaffungsstellen des Bundes, wie etwa des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern oder des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung.
Auf der Ebene der Länder gelten jedoch in jedem Bundesland andere Vorgaben. So müssen in einigen Ländern Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte in einem vorgegebenen Medium bekanntgegeben werden. Teilweise bestehen sogar unterschiedliche Regelungen je nach Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesauftraggeber, Kommunen sowie sonstige Auftraggeber.
Im Downloadbereich auf der rechten Seite finden Sie eine Übersicht über die Pflichtmedien für Ausschreibungen.
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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