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ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE

EU-Ausschreibungen - Internationale Ausschreibungen

Gemäß den EG Richtlinien 88/295/EWG, 92/50/EWG und 89/440/EWG müssen Ausschreibungen für Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauaufträge der öffentlichen Hand ab einem bestimmten Schwellenwert im Amtsblatt S (Supplement) der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.

Die EU-Kommission hat per Verordnung vom 30.11.2009 die Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts festgelegt. Ab 1.1.2010 betragen die Schwellenwerte für die Anwendung des europäischen Vergaberechts für Bauvergaben 4 845 000 Euro und für sonstige Liefer- und Dienstleistungen 193 000 Euro, für Sektorenauftraggeber gelten Schwellenwerte von 4 845 000 Euro für Bauvergaben und 387 000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungen. Oberste und obere Bundesbehörden müssen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab einem Schwellenwert von 125 000 Euro EU-weit ausschreiben.

ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE

Elektronische Ausgabe des Amtsblatts verbindlich ab 01.07.2013

Zum 1. Juli 2013 wird die elektronische Ausgabe des EU-Amtsblatts aufgrund einer neuen Verordnung des Rates (Nr. 216/2013 vom 7. März 2013) rechtsverbindlich. mehr

ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE

Die Nato als Kunde

Die NATO vergibt jährlich Aufträge im Wert von 750 Millionen Euro. Deutsche Unternehmen haben hier gute Geschäftschancen. Der Flyer "Die NATO als Kunde" stellt die wichtigsten Schritte für eine erfolgreiche Ausschreibungsteilnahme vor. mehr