. .
Illustration

ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE

Nationale Ausschreibungen

Maßgebend für das öffentliche Vergabewesen sind die Vergabegrundsätze. Zu diesen zählen:

  • Der Wettbewerbsgrundsatz: Er verlangt, dass in einem formalisierten Verfahren möglichst vielen Bietern die Gelegenheit gegeben wird, ihre Leistung anzubieten. Deshalb genießt die öffentliche Ausschreibung den Vorrang.
  • Das Gleichbehandlungsgebot: Es verlangt, dass alle Bieter gleich behandelt werden und verbietet, vergabefremde Kriterien anzuwenden. Der Auftragnehmer ist nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auszuwählen. Weitergehende Anforderungen dürfen grundsätzlich nicht gestellt werden, es sei denn sie werden durch Bundes- oder Landesgesetz ausdrücklich zugelassen.
  • Gebot der Losvergabe: Umfangreiche Aufträge sollen in einzelne Fach- und Teillose aufgeteilt werden, um kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu bewerben.
  • Gebot der Wirtschaftlichkeit: Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.
  • Gebot der Transparenz: Es muss zumindest intern nachvollziehbar sein, warum ein bestimmter Auftrag an einen bestimmten Bieter vergeben wurde.

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

E-Vergabe des Bundes

Ab 1. Januar 2010 wird es ernst: dann tritt die letzte Stufe des Stufenplans zur verpflichtenden elektronischen Angebotsabgabe in Kraft. Betroffen davon sind Unternehmen, die sich an Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen des Bundes beteiligen, die über die E-Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de abgewickelt werden. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft

Seit 24. April 2009 ist das 'Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts' in Kraft. Mit dem Gesetz wurde unter anderem der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vergabeverordnung (VgV) geändert. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Baden-Württemberg erhöht Wertgrenzen

Am 1. März 2009 trat die Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft. mehr