- Telefon: 07821 2703-691
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ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE
Nationale Ausschreibungen
Maßgebend für das öffentliche Vergabewesen sind die Vergabegrundsätze. Zu diesen zählen:
- Der Wettbewerbsgrundsatz: Er verlangt, dass in einem formalisierten Verfahren möglichst vielen Bietern die Gelegenheit gegeben wird, ihre Leistung anzubieten. Deshalb genießt die öffentliche Ausschreibung den Vorrang.
- Das Gleichbehandlungsgebot: Es verlangt, dass alle Bieter gleich behandelt werden und verbietet, vergabefremde Kriterien anzuwenden. Der Auftragnehmer ist nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auszuwählen. Weitergehende Anforderungen dürfen grundsätzlich nicht gestellt werden, es sei denn sie werden durch Bundes- oder Landesgesetz ausdrücklich zugelassen.
- Gebot der Losvergabe: Umfangreiche Aufträge sollen in einzelne Fach- und Teillose aufgeteilt werden, um kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu bewerben.
- Gebot der Wirtschaftlichkeit: Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.
- Gebot der Transparenz: Es muss zumindest intern nachvollziehbar sein, warum ein bestimmter Auftrag an einen bestimmten Bieter vergeben wurde.
DOKUMENT-NR. 2826
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ANSPRECHPARTNER
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VERANSTALTUNGEN
05.06.2013
Hotel- und Gaststättenunterrichtung
06.06.2013
Workshop "Auch Führungskräfte brauchen was!"
07.06.2013
Workshop für Existenzgründer (Lahr)
11.06.2013
Unternehmensnachfolge im ländlichen Raum
12.06.2013
Unternehmensnachfolge-Service
19.06.2013
Unternehmensnachfolge-Service
28.06.2013
Workshop für Existenzgründer
03.07.2013

