EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Unterrichtungsverfahren / Sach- und Fachkundeprüfungen
Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn hierfür durch die Ordnungsbehörde eine Genehmigung erteilt wird und/oder der Unternehmer seine Sachkunde oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem IHK-Unterrichtungsverfahren nachweisen kann.
DOKUMENT-NR. 151
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VERANSTALTUNGEN
28.06.2013
03.07.2013
15.07.2013
24.07.2013
24.07.2013
26.07.2013

