. .
Illustration

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Unterrichtungsverfahren / Sach- und Fachkundeprüfungen

Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn hierfür durch die Ordnungsbehörde eine Genehmigung erteilt wird und/oder der Unternehmer seine Sachkunde oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem IHK-Unterrichtungsverfahren nachweisen kann.

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Gaststättenunterrichtung

Wer eine Gaststätte eröffnen und betreiben will, benötigt eine Konzession, die vom zuständigen Ordnungsamt nur erteilt wird, wenn auch die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Gründung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Hier finden Sie Merkblätter zur dafür notwendigen Fachkundeprüfung sowie weitergehende Informationen. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Gründung eines Güterkraftverkehrsunternehmens

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Straßen- verkehrsbehörde. Hier finden Sie div. Merkblätter mit weitergehende Informationen, auch zu der dafür erforderlichen Fachkundeprüfung. mehr

Gesundheit © Erwin Wodicka

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Prüfung der Sachkenntnis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Jeder Einzelhändler, der mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln will, muss entweder selbst einen Sachkundenachweis erbringen oder eine beauftragte sachkundige Person nachweisen. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein die die erforderliche Sachkenntnis besitzt. mehr

INFORMATIONSPORTAL FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER

Sachkunde für Versicherungsvermittler

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Sachkundenachweis und zur Sachkundeprüfung. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Für bestimmte Bewachungstätigkeiten schreibt der Gesetzgeber eine Sachkundeprüfung vor. Hier finden Sie alles Wissenswerte über die Prüfung sowie die Anmeldeunterlagen. mehr

INNOVATION UND UMWELT

Gefahrgut

Als Gefahrgut werden gefährliche Güter bezeichnet, die im öffentlichen Verkehr transportiert werden. Im Gegensatz dazu wird der Begriff Gefahrstoff für einen gefährlichen Stoff verwendet, der in einem Unternehmen Verwendung findet. mehr

DOKUMENT-NR. 151

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein

Sitz und Hauptstelle in Freiburg:

Schnewlinstraße 11-13
79098 Freiburg

Tel.: (0761) 3858-0
Fax: (0761) 3858-222
E-Mail: info@freiburg.ihk.de

Hauptgeschäftsstelle Lahr:

Lahr / Schwarzwald

Lotzbeckstraße 31
77933 Lahr

Tel.: (07821) 2703-0
Fax: (07821) 2703-777
E-Mail: info@freiburg.ihk.de