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Rechtliche Grundlagen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (Dokument-Nr.: 1374)
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Merkblatt Gaststättenunterrichtung 2012
(PDF, 129 KB) (Dokument-Nr.: 99605)
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Wer eine Gaststätte eröffnen und betreiben will, benötigt eine Konzession (Gaststättenerlaubnis), die vom zuständigen Ordnungsamt nur erteilt wird, wenn auch die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden (Unterrichtungsnachweis).
Eine Gaststättenerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Werden lediglich alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Kostproben verabreicht, bedarf es keiner Erlaubnis.
Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gesundheitsgefahren, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können. Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören. Die IHK Südlicher Oberrhein führt Gaststättenunterrichtungen in Freiburg und in Lahr in deutscher Sprache durch. Diese finden in der Regel am ersten Mittwoch im Monat in Freiburg und alle zwei Monate in Lahr von 9:00 - 16:00 Uhr statt. Die Unterrichtung ist gebührenpflichtig (50 EUR).
Zu den Unterrichtungen können nur Teilnehmer zugelassen werden, deren deutsche Sprachkenntnisse es ermöglichen, der Unterrichtung zu folgen. Sollten Sie nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, bieten wir auch Einzelunterrichtungen mit Dolmetscher auf Nachfrage an. Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen dazu mit uns in Verbindung Bitte entnehmen Sie die detaillierten Informationen, wie Unterrichtungsinhalte, Befreiungsregelungen etc. dem rechtsstehenden Merkblatt (Download). Sollten Sie an einer Unterrichtung interessiert sein, dann lassen Sie uns bitte das ausgefüllte Anmeldeformular (im Merkblatt enthalten) zukommen
© IHK Südlicher Oberrhein
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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