Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer Erlaubnispflicht
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für Verkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein sowie auch für die Schweiz wird eine sog. Gemeinschaftslizenz benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU- / EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehren).
Verkehre mit nicht zur EU / zum EWR gehörenden Drittstaaten (z. B. Ukraine) können u.a. durch Einsatz der Erlaubnis (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit sog. bilateralen oder CEMT-Genehmigungen (für den Streckenanteil in den Drittstaaten) durchgeführt werden.
Informationen zu den erforderlichen Schritten und Voraussetzungen für die Erteilung einer der oben genannten Genehmigungen sowie über die möglicherweise notwendige Fachkundeprüfung, können Sie den Merkblättern auf dieser Seite entnehmen. Zusätzlich finden Sie dort auch noch einen ausführlichen Orientierungsrahmen über die jeweils geforderten Prüfungsinhalte.
Die nächste Sach- und Fachkundeprüfung für Güterkraftverkehrsunternehmer findet am 06.06. (schriftl.) bzw. am 13.06.2012 (mündl.) in Freiburg statt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass uns bis spätestens eine Woche vor der Prüfung sämtliche für eine Prüfungsteilnahme notwendigen Unterlagen (Original - Anmeldung, Personalausweis- bzw. Reisepasskopie) vorliegen und auch die fällige Gebühr auf dem Konto der IHK eingegangen sein muss. Nur dann können wir Sie, sofern es noch freie Plätze gibt, für diesen Termin berücksichtigen.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die rechts genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.