Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte den Informationsblättern, die Sie rechts downloaden können.
Wenn Sie Personenverkehr durchführen wollen, der weder Taxen- noch Mietwagenverkehr darstellt (z.B. Omnibus), dann ist für Sie die Prüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagen, von Bedeutung. Diese Prüfung wird von der IHK Südlicher Oberrhein nicht direkt angeboten sondern wird zentral durch die IHK Stuttgart durchgeführt. Auf der rechten Seite finden Sie den Verweis auf deren Internetseite, auf der Sie alle notwendigen Informationen und Merkblätter finden.
Informationen zu den erforderlichen Schritten und Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- und/oder Mietwagenverkehr sowie über die möglicherweise notwendige Fachkundeprüfung, können Sie den Merkblättern auf dieser Seite entnehmen. Zusätzlich finden Sie dort auch noch einen ausführlichen Orientierungsrahmen über die jeweils geforderten Prüfungsinhalte.
Die nächste Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer findet am 05.06.2013 (schriftl.) bzw. am 13.06.2013 (mündl.) in Freiburg statt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass uns bis spätestens eine Woche vor der Prüfung sämtliche für eine Prüfungsteilnahme notwendigen Unterlagen (Original - Anmeldung, Personalausweis- bzw. Reisepasskopie) vorliegen und auch die fällige Gebühr auf dem Konto der IHK eingegangen sein muss. Nur dann können wir Sie, sofern es noch freie Plätze gibt, für diesen Termin berücksichtigen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die rechts genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.